Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichswappen

Reichswappen

, n.

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das Reich (II) symbolisierendes Wappenbild
  • insigne imperii, reichswapen ... les armoiries d'empire
    Frischlin(Frankf. 1631) 597
  • weswegen ... der adler im reichswappen zweykoͤpfig sey, daruͤber hegen die publicisten unterschiedene meinungen
    1798 RepRecht I 261
  • niemand darf sich dieses reichswappens bedienen, als dem solches von dem kaiser ist verstattet worden
    1798 RepRecht I 263
  • er [kaiser] führt auch das reichswappen, welches unter der kaiserkrone im goldnen felde einen zweiköpfigen adler hat, dessen flügel ausgebreitet, die köpfe mit einem scheine umgeben sind, und in dessen klauen auf einer seite das schwert und der reichsscepter, auf der andern seite der reichsapfel sich befindet, auf der brust trägt er das hauswappen jedes kaisers
    1804 Gönner,StaatsR. 111
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