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1Reichstag
, m.I im Zuge der Reichsreformbestrebungen um 1500 verfestigt sich die Wendung unser und des Reichs Tag zu Reichstag und bezeichnet die Versammlung von Reichständen, die auf Einladung des Kaisers (mit Zustimmung der Kurfürsten) an wechselnden Orten zusammentritt und ab 1664 als immerwährender Reichstag in Regensburg tagt; die Teilnahmeberechtigung einzelner Reichsstände ist häufig Gegenstand verfassungsrechtlicher und politischer Streitigkeiten
II in anderen Staaten
III übtr. auf nichtstaatliche Bereiche
reichstagen
, v.wohl wie Reichabschied
Reichstager
, m.wie Reichabschied
Ladung zum 1Reichstag (I)
wie Reichsabschied; auch für Schweden
auf einem Reichstag zu behandelnde Angelegenheit; auch der dazu gehörige Geschäftsvorgang
Ablauf, Verfahren und Gegenstand der Reichstagsberatungen; metonymisch auch die darüber gefertigten Niederschriften
Reichstagskosten
, pl.durch den Kaiser schriftlich vorgelegter Vorschlag oder Verhandlungspunkt für einen 1Reichstag (I), der zu dessen Eröffnung feierlich verlesen wird und Voraussetzung für eine Beschlußfassung ist
amtliche schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse eines Reichstags