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1Reiß
, n., auch f.?1Reis
, n.I Zweig als Rechtssymbol für ein Grundstück bei dessen Übertragung auf eine andere Person; der Veräußerer übergibt dem Erwerber das Reis (in anderen Fällen einen Halm oder eine Scholle) in einem formellen Rechtsakt
II in Reis liegen, zu Reis sagen / aufgeben (u.ä.) als feste Wendungen für den Sachverhalt, daß ein Weingarten nicht ordnungsgemäß bebaut und daher auf einen neuen Besitzer übertragen wird
III Zweig als Friedenszeichen
IV von der Bed. "Zepter" übtr.: Herrscher, auch Herrschaft
V "Maßeinheit für die Heumenge, die auf einem eigens dazu bestimmten Balken oder großen Tannenast, dem Reis, bei günstiger Schneelage von hochgelegenen Wiesen, Alm- oder Bergmähdern zu Tal geschafft werden kann" VGrGörzUrb. 142
VI (dürre) Zweige als Bündel
- 1 Reisigbündel als Bannzeichen zur Sperrung des Zugangs zu Feldern und Wiesen
- 2 Reisigbündel oder Laubwisch als Zeichen für die amtliche Genehmigung zum Verkauf von Waren und für die zeitlich befristete Schankgerechtigkeit
- 3 dem Fischfang dienender, "mit Pfählen umgrenzter Reisighaufen, von den Fischern als Schlupfwinkel für die Fische in die Tiefe des (Boden-)Sees versenkt, nachdem das Reisholz zuerst am Ufer längere Zeit gewässert wurde, damit es untersinke" SchweizId. VI 1330
- 4 (dürrer) Zweig, Reisig(-bündel)
VII Büschel, Bündel; Getreidegarbe (Beleg 1358)
IX wie Reisgejaid (I)
X Stangenholz, junger Baum, auch als Grenzmarkierung
XI Gerte als Strafinstrument, Zuchtrute; Strang aus zusammengedrehten Zweigen anstelle eines Seils am Galgen; Zweige am Rad (II) zur Kennzeichnung eines Bestraften als Straßenräuber; Baum, der als Galgen benutzt wird
2Reiß
, m.2Reis
, m., n.Reisanlage
, f.Reisbanner
, n., Reispanier, n.reisbar
, adj.I insb. in Aufzählungen von Untertanenpflichten: zum bewaffneten Dienst verpflichtet
II wehrfähig
Reisbarkeit
, f.I Verpflichtung zum Waffendienst für eine Herrschaft
II Verpflichtung zu Fronfuhren
reisbarlich
, adj.Reisbrauch
, m.I Bedarf, Aufwand für einen bewaffneten Konflikt
II wie Reissteuer
Reisdienst
, m.Reise
, f.I größerer Gang, größere Fahrt
- 1 zu Land, auch als Wallfahrt; auf seiner Reise liegen kurz vor einer Reise stehen (als Grund für ein unverzüglich einzuleitendes Gerichtsverfahren: Beleg 1408/14)
- 2 Schiffsreise, Bootsreise; häufig als Handelsreise, Kauffahrt (I)
II Fehde, Kriegszug, Heerfahrt, Heerdienst; häufig bei der Aufzählung hoheitlicher Rechte in Mehrfachformeln mit Folge (I 4); als Wehrpflicht der Untertanen gegenüber dem Territorialherrn oder der Bürger gegenüber der Stadt bzw. als Recht der Obrigkeit, zur Landfolge (I) aufzurufen; auch der (häufig verbotene) Kriegsdienst als Söldner eines fremden Herrn (Beleg um 1525); die Reise tun die Pflicht zum Heerdienst erfüllen (Beleg 1569)
III in Landfriedenstexten: mit Todesstrafe bedrohte Gewalttat innerhalb einer Fehde
IV wie Reissteuer
VI im Zsh. mit Mengen und Längen
- 1 1Fuhre (V), soviel, wie auf einer Fahrt transportiert werden kann
- 2 Fördermenge von Sole aus Salzbergwerken
- 3 "Strecke (eines Flusses), auf der der Fischer das Recht hat zu fischen" SchweizId. VI 1295
- 4 von einem Reitpferd: rechte Reise die für einen Ritt richtige Weise
VII zur Kennzeichnung eines sich wiederholenden Zeitpunkts: mal (bei Aufzählungen)
(Reiseamt)
, n.Reisegeld
, n.I von Personen oder Liegenschaften zu entrichtende, regelmäßig oder unregelmäßig erhobene Kriegssteuer, als Ablösung für die aktive Teilnahme an Kriegszügen; meton. Kriegskasse (Beleg 1644)
II die bei Reisen entstehenden Unkosten
III ein Teil der Herstellungskosten, die beim Bierbrauen entstehen
Reisegericht
, n.Reisekost
, m., Reisekosten, m.I Aufwand, Kosten für einen Kriegszug
(Reiselohn)
, m., n.Reisemann
, m., Reiseleute, pl.I (berittener) Kriegsknecht, Soldat
II Person, die als reitender Bote tätig wird
III Reisender
reißen
, v.I zerteilen
II gewaltsam verändern, entfernen
III im Bergwesen: Berge und Brüche reißen den Abbau der Berge und Brüche vorantreiben
IV Baumrinde zur Harzgewinnung einschneiden
V im Strafwesen: mit glühenden Zangen Körperteile des Delinquenten herausreißen oder auseinanderreißen; zur Verschärfung der Todesstrafe bei besonders schweren Straftaten, wobei die Anzahl der Zangenrisse im Verhältnis zur Schwere der Tat steht
VI reißender Hund bissiger, scharfer Hund
VII subst.: Stören, Sprengen (von einer Versammlung)
1reisen
, v.I zu Felde, in eine Fehde ziehen, Kriegsdienst leisten, als (zeitlich und räumlich meist begrenzte) Verpflichtung der Untertanen gegenüber einem übergeordneten Herrschaftsträger; auch: (ein Gut) mit der Verpflichtung zu Kriegsdienst belegen (Beleg 1593); jn. reisen jn. zum Kriegsdienst heranziehen (Beleg 1525)
III jn. reisen lassen jn. freilassen
2reisen
, v.I steigen, entstehen, aufkommen, herrühren; im Preis steigen, ansteigen, sich erhöhen, um etwas erhöhen (Beleg Mitte 16. Jh.); Klage reisen Klage erheben
II fallen, abrutschen, heruntergleiten; reisender Säckel offener Geldbeutel (aus dem das Geld herausfällt)
III von der Sonne: aufgehen
reisend
, adj.Reisende
, m., f.Reisepaß
, m.Reisepfennig
, m.I wie Reissteuer
II Zehrpfennig für die Reise
Reiser
, m., Reisner, m.I berittener Kriegsknecht
II Abgesandter, Bote
reisern
, v.Reiserzins
, m.Reiseunkosten
, m., meist pl.(Reisevogt)
, m.(Reisewein)
, m.Reisezehrung
, f.Reisezettel
, m.I Liste von Ausgaben für die Heerestruppen
II Aufzeichnung über den Verlauf einer dienstlichen Reise (I 1)
Reisfahrt
, f.Reisfolge
, f.reisfrei
, adj.Reisfron
, f.reisgehörig
, adj.I Niederjagd, Feldjagd, auch das Recht darauf, das ausschließlich dem Grundherrn zusteht
II Revier für die Niederjagd
III Niederwild
wie Reisgejaidrecht gesetzliche Regelung des Reisgejaids (I), Jagdordnung für die Niederwildjagd
Reisgejaidsrecht
, n.Reisgeläuf
, n.Reißgeld
, n.Reisgeldbezieher
, m.Reisgrund
, m.Reißgrund
, m.Reißgrundurbar
, n.Reißgrundzins
, m.1Reisgut
, n.2Reisgut
, n.I Lehen, das den Inhaber zur Stellung eines Reitpferdes für den Kriegsdienst verpflichtet
II Kriegskasse einer Gemeinde
Reisgutrecht
, n.Reishauptmann
, m.Reishilfe
, f.Reishof
, m.Reishühnergejaid
, n.I eine best. Menge (dürrer) Zweige, auch gebündelt, häufig als Brennmaterial oder Baustoff
II mit Buschwerk bestandenes Land
1reisig
, adj.2reisig
, adj.I zur Reise (II) dienend, brauchbar, verwendbar; reisiger Knecht Reiter mit eigenem Pferd, der sich als berittener Söldner verdingt; reisiges (Ge)zeug, Volk, reisiger Zug Reiterei; reisiges Pferd das für den Kriegsdienst ausgerüstete Reitpferd; reisige Habe Ausrüstung für den Krieg, Kriegsmaterial; reisiger Schaden durch Kriegsdienst entstehende Unkosten; reisiger Wagen wie Reiswagen; sich reisig machen in den Krieg ziehen; reisiger Schultheiß Ortsvorsteher, der für dienstliche Zwecke (zB. Einsammeln von Abgaben, Grenzüberwachung, auch militärische Aufgaben) ein Pferd halten muß (vgl. hierzu ZWirtFrk. 8 (1868/70) 480 u. Knapp,BeitrRWG. 62f)
II auf einer Reise befindlich
Reisige
, m., Reisiger, m.Reisiggut
, n.Reisigknecht
, m.1Reisjäger
, m.2Reisjäger
, m.I wie Reisgejaid (I)
II wie Reisgejaid (III)
(Reiskabel)
, f.Reiskammer
, f.Reiskasten
, m.Reisknecht
, m.II berittener Knecht
III Fuhrknecht
Reislehen
, n.reislich
, adj.Reismaß
, n.(Reismeier)
, m.Reismeister
, m.Reismene
, f.Reismetzen
, m.Reisordnung
, f.I für die Reisen eines Herrschers gültige Verhaltensordnung
II Ordnung über die Veranlagung zur Reissteuer
Reispferd
, n.Reispflicht
, f.reispflichtig
, adj.Reisrecht
, n.Reisrentstube
, f.reisschadensweise
, adv.Reisschatzung
, f.(Reisschau)
, f.Reisschild
, m.Reisspieß
, m.Reisspießweit
, n.Reissteuer
, f.Reisstrafe
, f.I Bündel, häufig als Maßbezeichnung für gebrochenen oder gehechelten Flachs; wird in Zinsregistern nur das Maß genannt, ist Flachs gemeint
Reisteil
, m.Reister
, n., m.II m.: Vorsteher, Leiter
Reistrog
, m.Reisuhr
, f.1Reisung
, f.I Ordnung
II Kriegsdienst
2(Reisung)
, f.I Ansteigen (zB. von Zahlungen, Bußen, Preisen oder Werten)
II Füllstand eines Fasses