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1Reiß

, n., auch f.?
ein Maß für Dachschiefer und Steinplatten

1Reis

, n.
I Zweig als Rechtssymbol für ein Grundstück bei dessen Übertragung auf eine andere Person; der Veräußerer übergibt dem Erwerber das Reis (in anderen Fällen einen Halm oder eine Scholle) in einem formellen Rechtsakt
II in Reis liegen, zu Reis sagen / aufgeben (u.ä.) als feste Wendungen für den Sachverhalt, daß ein Weingarten nicht ordnungsgemäß bebaut und daher auf einen neuen Besitzer übertragen wird
III Zweig als Friedenszeichen
IV von der Bed. "Zepter" übtr.: Herrscher, auch Herrschaft
V "Maßeinheit für die Heumenge, die auf einem eigens dazu bestimmten Balken oder großen Tannenast, dem Reis, bei günstiger Schneelage von hochgelegenen Wiesen, Alm- oder Bergmähdern zu Tal geschafft werden kann" VGrGörzUrb. 142
VI (dürre) Zweige als Bündel
  • 1 Reisigbündel als Bannzeichen zur Sperrung des Zugangs zu Feldern und Wiesen
  • 2 Reisigbündel oder Laubwisch als Zeichen für die amtliche Genehmigung zum Verkauf von Waren und für die zeitlich befristete Schankgerechtigkeit
  • 3 dem Fischfang dienender, "mit Pfählen umgrenzter Reisighaufen, von den Fischern als Schlupfwinkel für die Fische in die Tiefe des (Boden-)Sees versenkt, nachdem das Reisholz zuerst am Ufer längere Zeit gewässert wurde, damit es untersinke" SchweizId. VI 1330
  • 4 (dürrer) Zweig, Reisig(-bündel)
VII Büschel, Bündel; Getreidegarbe (Beleg 1358)
VIII als Zeitangabe: (Baum) im/bei Reis iU. zu (Baum) im/bei Laub als Bez. der laublosen Jahreszeit
X Stangenholz, junger Baum, auch als Grenzmarkierung
XI Gerte als Strafinstrument, Zuchtrute; Strang aus zusammengedrehten Zweigen anstelle eines Seils am Galgen; Zweige am Rad (II) zur Kennzeichnung eines Bestraften als Straßenräuber; Baum, der als Galgen benutzt wird

2Reiß

, m.
ein Gewichtsmaß von 225 - 280 kg für Heu

2Reis

, m., n.
die Frucht der Reispflanze; als Abgabe oder als wertvolles Produkt, zB. für die Festmähler der Gilden, die dafür Beiträge bei den Mitgliedern erheben und die Zuteilung über Reiszeichen regeln
wie Reissteuer 

Reisbanner

, n., Reispanier, n.
Kriegsfahne einer militärischen Abteilung

reisbar

, adj.
I insb. in Aufzählungen von Untertanenpflichten: zum bewaffneten Dienst verpflichtet
II wehrfähig
III zur Reisfron verpflichtet
I Verpflichtung zum Waffendienst für eine Herrschaft
II Verpflichtung zu Fronfuhren 
der Pflicht zum Waffendienst entsprechend
I Bedarf, Aufwand für einen bewaffneten Konflikt
II wie Reissteuer 
Kriegsdienst, bewaffnete Hilfeleistung

Reise

, f.
I größerer Gang, größere Fahrt
  • 1 zu Land, auch als Wallfahrt; auf seiner Reise liegen kurz vor einer Reise stehen (als Grund für ein unverzüglich einzuleitendes Gerichtsverfahren: Beleg 1408/14)
  • 2 Schiffsreise, Bootsreise; häufig als Handelsreise, Kauffahrt (I) 
II Fehde, Kriegszug, Heerfahrt, Heerdienst; häufig bei der Aufzählung hoheitlicher Rechte in Mehrfachformeln mit Folge (I 4); als Wehrpflicht der Untertanen gegenüber dem Territorialherrn oder der Bürger gegenüber der Stadt bzw. als Recht der Obrigkeit, zur Landfolge (I) aufzurufen; auch der (häufig verbotene) Kriegsdienst als Söldner eines fremden Herrn (Beleg um 1525); die Reise tun die Pflicht zum Heerdienst erfüllen (Beleg 1569)
III in Landfriedenstexten: mit Todesstrafe bedrohte Gewalttat innerhalb einer Fehde
IV wie Reissteuer 
V Fronfuhre, Fuhrdienst
VI im Zsh. mit Mengen und Längen
  • 1 1Fuhre (V), soviel, wie auf einer Fahrt transportiert werden kann
  • 2 Fördermenge von Sole aus Salzbergwerken
  • 3 "Strecke (eines Flusses), auf der der Fischer das Recht hat zu fischen" SchweizId. VI 1295
  • 4 von einem Reitpferd: rechte Reise die für einen Ritt richtige Weise
VII zur Kennzeichnung eines sich wiederholenden Zeitpunkts: mal (bei Aufzählungen)
VIII wie Reisamt 
im Oberstift Utrecht: Amt zur Verwaltung von Botendiensten
I von Personen oder Liegenschaften zu entrichtende, regelmäßig oder unregelmäßig erhobene Kriegssteuer, als Ablösung für die aktive Teilnahme an Kriegszügen; meton. Kriegskasse (Beleg 1644)
II die bei Reisen entstehenden Unkosten
III ein Teil der Herstellungskosten, die beim Bierbrauen entstehen
Kriegsgericht

Reisekost

, m., Reisekosten, m.
I Aufwand, Kosten für einen Kriegszug
II anteilig zu tragende Steuer zur Deckung des Reisekosts (I), offen zu I 
III finanzieller Aufwand für eine Reise (I) 

(Reiselohn)

, m., n.
Vergütung für Reisekosten (III) 

Reisemann

, m., Reiseleute, pl.
I (berittener) Kriegsknecht, Soldat
II Person, die als reitender Bote tätig wird
III Reisender

reißen

, v.
I zerteilen
II gewaltsam verändern, entfernen
III im Bergwesen: Berge und Brüche reißen den Abbau der Berge und Brüche vorantreiben
IV Baumrinde zur Harzgewinnung einschneiden
V im Strafwesen: mit glühenden Zangen Körperteile des Delinquenten herausreißen oder auseinanderreißen; zur Verschärfung der Todesstrafe bei besonders schweren Straftaten, wobei die Anzahl der Zangenrisse im Verhältnis zur Schwere der Tat steht
VI reißender Hund bissiger, scharfer Hund
VII subst.: Stören, Sprengen (von einer Versammlung)

1reisen

, v.
I zu Felde, in eine Fehde ziehen, Kriegsdienst leisten, als (zeitlich und räumlich meist begrenzte) Verpflichtung der Untertanen gegenüber einem übergeordneten Herrschaftsträger; auch: (ein Gut) mit der Verpflichtung zu Kriegsdienst belegen (Beleg 1593); jn. reisen jn. zum Kriegsdienst heranziehen (Beleg 1525)
II eine Reise (I) unternehmen
III jn. reisen lassen jn. freilassen

2reisen

, v.
I steigen, entstehen, aufkommen, herrühren; im Preis steigen, ansteigen, sich erhöhen, um etwas erhöhen (Beleg Mitte 16. Jh.); Klage reisen Klage erheben
II fallen, abrutschen, heruntergleiten; reisender Säckel offener Geldbeutel (aus dem das Geld herausfällt)
III von der Sonne: aufgehen

reisend

, adj.
reisendes Gut wie 1Reisgut 

Reisende

, m., f.
Person, die eine Reise (I) unternimmt
amtliches Dokument, das die Reise in oder durch ein Territorium ermöglicht
I wie Reissteuer 
II Zehrpfennig für die Reise

Reiser

, m., Reisner, m.
I berittener Kriegsknecht
II Abgesandter, Bote

reisern

, v.
mit Reisig bezeichnen oder abdecken
an die Stadt Überlingen zu entrichtender Zins für die ihr gehörenden und für den Fischfang verpachteten Reisighaufen im See

Reiseunkosten

, m., meist pl.
finanzieller Aufwand für eine (dienstliche) Reise
Aufsichtsperson über die in einem fremden Hafen liegenden Schiffe, die auch die rechtlichen Belange für die Schiffsleute regelt (nach MnlWB. VI 1238)
Wein aus dem Ratskeller, den die Ratsherren auf einer dienstlichen Reise als Reichnis für den ersten Reisetag beanspruchen dürfen
Verpflegung auf einer dienstlichen Reise (I 1) 
I Liste von Ausgaben für die Heerestruppen
II Aufzeichnung über den Verlauf einer dienstlichen Reise (I 1) 
wie Reisdienst?
bewaffneter Dienst der Untertanen oder Bürger in Konfliktfällen

reisfrei

, adj.
von der Pflicht zur Reisfolge befreit
der Herrschaft zu leistender Fuhrdienst
wie reisbar (I) 

Reisgejaid

, n., selten m., Reisgejägde, n., Reisgejagd, n.
I Niederjagd, Feldjagd, auch das Recht darauf, das ausschließlich dem Grundherrn zusteht
II Revier für die Niederjagd 
III Niederwild
wie Reisgejaidrecht 
gesetzliche Regelung des Reisgejaids (I), Jagdordnung für die Niederwildjagd
Recht auf die Ausübung der Niederwildjagd
"Annahme fremder Kriegsdienste ohne Vorwissen und Genehmigung der gesetzlichen Obrigkeit" SchweizId. III 1140
"Strafgeld, das beim Zerreißen beanstandeter Tuche auf der Schau erhoben wird" NördlingenStR. 654
amtlicher Einnehmer des Reisegelds (I) 
wie 1Reisgut 
Grundstück an einem Flußbett, das mit Veränderungen des Flußlaufs häufig Größe und Umriß ändert, wodurch die rechtliche Zuordnung strittig werden kann
Verzeichnis über Umfang, Lage und Zinsbelastungen der Reißgründe 
Abgabe von einem Reißgrund 
Grundstück, das im Fall der ungenügenden Bewirtschaftung an einen neuen Besitzer verliehen werden kann
I Lehen, das den Inhaber zur Stellung eines Reitpferdes für den Kriegsdienst verpflichtet
II Kriegskasse einer Gemeinde
rechtliche Regelung der Vergabe von heimgefallenen (II) Grundstücken
Anführer einer Schar von Angreifern
wie Reisegeld (I) 

Reishof

, m.
wie 2Reisgut (I) 
Recht zur Jagd auf Hühnervögel

Reisig

, n., Reisich, n., Reisach, n.
I eine best. Menge (dürrer) Zweige, auch gebündelt, häufig als Brennmaterial oder Baustoff
II mit Buschwerk bestandenes Land
III zu Reisig sagen wie 1Reis (II) 

1reisig

, adj.
reisiges Gut, reisiger Grund wie 1Reisgut 

2reisig

, adj.
I zur Reise (II) dienend, brauchbar, verwendbar; reisiger Knecht Reiter mit eigenem Pferd, der sich als berittener Söldner verdingt; reisiges (Ge)zeug, Volk, reisiger Zug Reiterei; reisiges Pferd das für den Kriegsdienst ausgerüstete Reitpferd; reisige Habe Ausrüstung für den Krieg, Kriegsmaterial; reisiger Schaden durch Kriegsdienst entstehende Unkosten; reisiger Wagen wie Reiswagen; sich reisig machen in den Krieg ziehen; reisiger Schultheiß Ortsvorsteher, der für dienstliche Zwecke (zB. Einsammeln von Abgaben, Grenzüberwachung, auch militärische Aufgaben) ein Pferd halten muß (vgl. hierzu ZWirtFrk. 8 (1868/70) 480 u. Knapp,BeitrRWG. 62f)
II auf einer Reise befindlich

Reisige

, m., Reisiger, m.
berittener Kriegsknecht
wie 1Reisgut 
berittener Knecht
Person, die das Reisgejaid (I) ausübt
herrenlos umherziehender Kriegsknecht

Reisjaid

, n., f., Reisjägde, n., f., Reisjagd, f.
Anteil an Reisigholz
wie Reisrentstube 
Kriegskasse einer Gemeinde
I wie Reisige 
II berittener Knecht
III Fuhrknecht
wie 2Reisgut (I)?

reislich

, adj.
militärisch, Kriegszüge betreffend
gehäuftes Maß?
Aufseher, der für das im Rahmen städtischer Befestigungen verwendete Reisig zuständig ist
Einnehmer und Verwalter des Reisegeldes (I) 
Gespann von Zugtieren, das der Herrschaft urspr. für den Kriegsdienst, dann auch für die Reisfron von den Untertanen zur Verfügung gestellt werden muß
tolerierter Verlust durch Mäusefraß bei einer 1Metze (I) Getreide
I für die Reisen eines Herrschers gültige Verhaltensordnung
II Ordnung über die Veranlagung zur Reissteuer 
Pferd für den Kriegsdienst
Verpflichtung der Untertanen zur Reisfolge 
zum Kriegsdienst verpflichtet
Gericht, das über die Vergabe eines von seinem Besitzer nicht angemessen bewirtschafteten Guts an einen neuen Besitzer entscheidet
Einnahmestelle für die Reissteuer 
in reisschadensweise als Reissteuer 
wie Reissteuer 
amtliche Überprüfung des Reisigwerks an einem Deich
Schild, wie er von Reisigen benutzt wird, hier als fiktives Maß
Spieß, wie er von Reisigen benutzt wird, hier als Längenmaß
Länge eines Reisspießes 
Steuer für die Finanzierung von Kriegszügen, zT. als Ablösung für die Reise (II) 
Strafe für unerlaubte Söldnerdienste in einer fremden Armee

Reiste

, f., Reisten, f., Reist, n.
I Bündel, häufig als Maßbezeichnung für gebrochenen oder gehechelten Flachs; wird in Zinsregistern nur das Maß genannt, ist Flachs gemeint
II wie 1Reiß 
in einigen Schweizer Kantonen angeordnetes Transportmonopol für 2Reis 

Reister

, n., m.
I n.: Register, Verzeichnis, auch als Chronik
II m.: Vorsteher, Leiter
Behältnis zur Verwahrung des Reisegelds (I) 

Reisuhr

, f.
Sanduhr, hier bei der Festlegung amtlicher Fristen
I Ordnung
II Kriegsdienst
III wie Reise (I); auf Reisung sein (in Amtsgeschäften) unterwegs sein
I Ansteigen (zB. von Zahlungen, Bußen, Preisen oder Werten)
II Füllstand eines Fasses
Packwagen, Frachtwagen für Feldzüge; seine Bereitstellung einschließlich der Zugtiere und Knechte gehört zum Reisdienst der Untertanen

reisweise

, adv.
wegen einer Reise (II) 
in reisweise in kriegerischer Weise
biegsamer Zweig oder Strang aus gedrehten Reisern, der zum Binden einer Getreidegarbe verwendet wird
Abgabe von einem Stück Buschland
Gildemünze, für die ein Mitglied der Gilde zu bestimmten Gelegenheiten 2Reis beziehen kann

Reiszug

, m.
hier die Pflicht Geistlicher, an Reisen (II) teilzunehmen

reiszügig

, adj.
wie reispflichtig