Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reisbarlich

reisbarlich

, adj.

der Pflicht zum Waffendienst entsprechend
  • welliche edellut werdent burger in unser statt ... die sollent uns und der vorgenanten statt thun ritterliche oder reißberliche dienst
    um 1498 (Übs. e. Urk. v. 1347) SchlettstStR. 45
unter Ausschluss der Schreibform(en):