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Reise
, f.I größerer Gang, größere Fahrt
- 1 zu Land, auch als Wallfahrt; auf seiner Reise liegen kurz vor einer Reise stehen (als Grund für ein unverzüglich einzuleitendes Gerichtsverfahren: Beleg 1408/14)
- 2 Schiffsreise, Bootsreise; häufig als Handelsreise, Kauffahrt (I)
II Fehde, Kriegszug, Heerfahrt, Heerdienst; häufig bei der Aufzählung hoheitlicher Rechte in Mehrfachformeln mit Folge (I 4); als Wehrpflicht der Untertanen gegenüber dem Territorialherrn oder der Bürger gegenüber der Stadt bzw. als Recht der Obrigkeit, zur Landfolge (I) aufzurufen; auch der (häufig verbotene) Kriegsdienst als Söldner eines fremden Herrn (Beleg um 1525); die Reise tun die Pflicht zum Heerdienst erfüllen (Beleg 1569)
III in Landfriedenstexten: mit Todesstrafe bedrohte Gewalttat innerhalb einer Fehde
IV wie Reissteuer
VI im Zsh. mit Mengen und Längen
- 1 1Fuhre (V), soviel, wie auf einer Fahrt transportiert werden kann
- 2 Fördermenge von Sole aus Salzbergwerken
- 3 "Strecke (eines Flusses), auf der der Fischer das Recht hat zu fischen" SchweizId. VI 1295
- 4 von einem Reitpferd: rechte Reise die für einen Ritt richtige Weise
VII zur Kennzeichnung eines sich wiederholenden Zeitpunkts: mal (bei Aufzählungen)
(Reiseamt)
, n.Reisegeld
, n.I von Personen oder Liegenschaften zu entrichtende, regelmäßig oder unregelmäßig erhobene Kriegssteuer, als Ablösung für die aktive Teilnahme an Kriegszügen; meton. Kriegskasse (Beleg 1644)
II die bei Reisen entstehenden Unkosten
III ein Teil der Herstellungskosten, die beim Bierbrauen entstehen
Reisegericht
, n.Reisekost
, m., Reisekosten, m.I Aufwand, Kosten für einen Kriegszug
(Reiselohn)
, m., n.Reisemann
, m., Reiseleute, pl.I (berittener) Kriegsknecht, Soldat
II Person, die als reitender Bote tätig wird
III Reisender
1reisen
, v.I zu Felde, in eine Fehde ziehen, Kriegsdienst leisten, als (zeitlich und räumlich meist begrenzte) Verpflichtung der Untertanen gegenüber einem übergeordneten Herrschaftsträger; auch: (ein Gut) mit der Verpflichtung zu Kriegsdienst belegen (Beleg 1593); jn. reisen jn. zum Kriegsdienst heranziehen (Beleg 1525)
III jn. reisen lassen jn. freilassen
2reisen
, v.I steigen, entstehen, aufkommen, herrühren; im Preis steigen, ansteigen, sich erhöhen, um etwas erhöhen (Beleg Mitte 16. Jh.); Klage reisen Klage erheben
II fallen, abrutschen, heruntergleiten; reisender Säckel offener Geldbeutel (aus dem das Geld herausfällt)
III von der Sonne: aufgehen
reisend
, adj.Reisende
, m., f.Reisepaß
, m.Reisepfennig
, m.I wie Reissteuer
II Zehrpfennig für die Reise
Reiser
, m., Reisner, m.I berittener Kriegsknecht
II Abgesandter, Bote
reisern
, v.Reiserzins
, m.Reiseunkosten
, m., meist pl.(Reisevogt)
, m.(Reisewein)
, m.Reisezehrung
, f.Reisezettel
, m.I Liste von Ausgaben für die Heerestruppen
II Aufzeichnung über den Verlauf einer dienstlichen Reise (I 1)