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Reise

, f.
I größerer Gang, größere Fahrt
  • 1 zu Land, auch als Wallfahrt; auf seiner Reise liegen kurz vor einer Reise stehen (als Grund für ein unverzüglich einzuleitendes Gerichtsverfahren: Beleg 1408/14)
  • 2 Schiffsreise, Bootsreise; häufig als Handelsreise, Kauffahrt (I) 
II Fehde, Kriegszug, Heerfahrt, Heerdienst; häufig bei der Aufzählung hoheitlicher Rechte in Mehrfachformeln mit Folge (I 4); als Wehrpflicht der Untertanen gegenüber dem Territorialherrn oder der Bürger gegenüber der Stadt bzw. als Recht der Obrigkeit, zur Landfolge (I) aufzurufen; auch der (häufig verbotene) Kriegsdienst als Söldner eines fremden Herrn (Beleg um 1525); die Reise tun die Pflicht zum Heerdienst erfüllen (Beleg 1569)
III in Landfriedenstexten: mit Todesstrafe bedrohte Gewalttat innerhalb einer Fehde
IV wie Reissteuer 
V Fronfuhre, Fuhrdienst
VI im Zsh. mit Mengen und Längen
  • 1 1Fuhre (V), soviel, wie auf einer Fahrt transportiert werden kann
  • 2 Fördermenge von Sole aus Salzbergwerken
  • 3 "Strecke (eines Flusses), auf der der Fischer das Recht hat zu fischen" SchweizId. VI 1295
  • 4 von einem Reitpferd: rechte Reise die für einen Ritt richtige Weise
VII zur Kennzeichnung eines sich wiederholenden Zeitpunkts: mal (bei Aufzählungen)
VIII wie Reisamt 
im Oberstift Utrecht: Amt zur Verwaltung von Botendiensten
I von Personen oder Liegenschaften zu entrichtende, regelmäßig oder unregelmäßig erhobene Kriegssteuer, als Ablösung für die aktive Teilnahme an Kriegszügen; meton. Kriegskasse (Beleg 1644)
II die bei Reisen entstehenden Unkosten
III ein Teil der Herstellungskosten, die beim Bierbrauen entstehen
Kriegsgericht

Reisekost

, m., Reisekosten, m.
I Aufwand, Kosten für einen Kriegszug
II anteilig zu tragende Steuer zur Deckung des Reisekosts (I), offen zu I 
III finanzieller Aufwand für eine Reise (I) 

(Reiselohn)

, m., n.
Vergütung für Reisekosten (III) 

Reisemann

, m., Reiseleute, pl.
I (berittener) Kriegsknecht, Soldat
II Person, die als reitender Bote tätig wird
III Reisender

1reisen

, v.
I zu Felde, in eine Fehde ziehen, Kriegsdienst leisten, als (zeitlich und räumlich meist begrenzte) Verpflichtung der Untertanen gegenüber einem übergeordneten Herrschaftsträger; auch: (ein Gut) mit der Verpflichtung zu Kriegsdienst belegen (Beleg 1593); jn. reisen jn. zum Kriegsdienst heranziehen (Beleg 1525)
II eine Reise (I) unternehmen
III jn. reisen lassen jn. freilassen

2reisen

, v.
I steigen, entstehen, aufkommen, herrühren; im Preis steigen, ansteigen, sich erhöhen, um etwas erhöhen (Beleg Mitte 16. Jh.); Klage reisen Klage erheben
II fallen, abrutschen, heruntergleiten; reisender Säckel offener Geldbeutel (aus dem das Geld herausfällt)
III von der Sonne: aufgehen

reisend

, adj.
reisendes Gut wie 1Reisgut 

Reisende

, m., f.
Person, die eine Reise (I) unternimmt
amtliches Dokument, das die Reise in oder durch ein Territorium ermöglicht
I wie Reissteuer 
II Zehrpfennig für die Reise

Reiser

, m., Reisner, m.
I berittener Kriegsknecht
II Abgesandter, Bote

reisern

, v.
mit Reisig bezeichnen oder abdecken
an die Stadt Überlingen zu entrichtender Zins für die ihr gehörenden und für den Fischfang verpachteten Reisighaufen im See

Reiseunkosten

, m., meist pl.
finanzieller Aufwand für eine (dienstliche) Reise
Aufsichtsperson über die in einem fremden Hafen liegenden Schiffe, die auch die rechtlichen Belange für die Schiffsleute regelt (nach MnlWB. VI 1238)
Wein aus dem Ratskeller, den die Ratsherren auf einer dienstlichen Reise als Reichnis für den ersten Reisetag beanspruchen dürfen
Verpflegung auf einer dienstlichen Reise (I 1) 
I Liste von Ausgaben für die Heerestruppen
II Aufzeichnung über den Verlauf einer dienstlichen Reise (I 1)