Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiseunkosten

Reiseunkosten

, m., meist pl.

finanzieller Aufwand für eine (dienstliche) Reise
  • die ... fur dits orts aufgewendeten rais- und zehrungsuncosten 
    1591 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 30
  • wenn er [fiscal] ... in seinen amptsgeschäften nothwendig verreisen muß ... wird er die aufgewendeten reiseunkosten iederzeit ordentlich verzeichnen ... lassen
    1651 CDSiles. 27 S. 283
  • welche sich unsere ... approbirte gedings-richter nennen doͤrffen: und sich ausser der reiß-unkosten umbsonst gebrauchen lassen
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 41 § 1
  • so ein burger oder zwen vom rath und gmainredner in gmainen marktssachen zu raißen abgeordnet werden ... so solle iedem des tags für allen raißuncosten passiert werden 1 fl. 2 ß
    1667 OÖsterr./ÖW. XII 146
  • muß der todesfall allzeit gleich von denen erben obrigkeitlich angezeigt werden ... zu erleichterung der reise-unkosten auf dem land ... mag solche [obsignation] durch den gerichtschreiber allein vorgenommen werden
    1774 Wagner,Civilbeamte I 110