Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Reiskabel)

(Reiskabel)

, f.

Anteil an Reisigholz
  • mit der gefoderten reißkavel, alß die der pfarrer gleich einem hüfener ihm folgen zu laßen begehret hat, wird er abgewiesen
    1643 CöllnKons. 20