Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reismene

Reismene

, f.

Gespann von Zugtieren, das der Herrschaft urspr. für den Kriegsdienst, dann auch für die Reisfron von den Untertanen zur Verfügung gestellt werden muß
  • soll die halbe reyßmoͤnen zu ernd- und herbstzeiten von dem ... hof nach hauß geurlaubt ... werden
    1585/1772 Sattler,WürtHzge. V 98
  • ansprach an das gottes-hauß [St. Blasien] wegen einer reyßmoͤhnin 
    1649/1776 Sattler,WürtHzge. IX 65
  • ablösige zinß ... von 5 klöstern wegen der abgeschafften reismöhnin 
    1684/85 WürtInv. I 158