Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reismetzen

Reismetzen

, m.

zu 2reisen?
tolerierter Verlust durch Mäusefraß bei einer 1Metze (I) Getreide
  • für maus und ratzen soll bei schweren und geringen traidt ein mezen abgang passiret werden, den man reismezen nennt
    1601 NÖsterr./DRWArch.