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1Reiter

, m., für die mnl. und mnd. ru(i)ter-Formen: (Reuter), m.
I Mann, der im Kriegs- oder Wachdienst oder als Bote reitet
II Söldner, Bewaffneter (später: zu Pferd); Straßenräuber, Wegelagerer
III Münze, auf der urspr. ein Reiter abgebildet war
IV ein (verbotenes) Glücksspiel

2Reiter

, m.
I Bereiter, zB. von Tuch; Handwerker
II Veranstalter

3Reiter

, f.
in Straßburg: Münzprüfgerät mit einer Öffnung, die der richtig geprägten Münze entspricht
Steuer zur Unterhaltung des Militärs

Reiterbestallung

, f., Reiterbestellung, f.
Ordnung für das (berittene) Kriegsvolk, in der Musterung, Ausstattung, Entlohnung und anderes geregelt sind
militärischer Dienst zu Pferd nach dem üblichen Kontingent

1Reiterei

, f., (Reuterei), f.
I berittenes Kriegsvolk
II Straßenraub, Wegelagerei, auch "kriegerisches Treiben" (SchwäbWB. V 294 für Beleg 1514)
Bereitung, Herstellung zB. von Tuch
Besoldung des berittenen Militärs

Reitergeld

, n., mnd., mnl. ru(i)ter-: (Reutergeld), n.
Abgabe für die Werbung, Bezahlung und Ausrüstung von (berittenen) Söldnern, in Hamburg auch für die Ausrüstung von Geleitschiffen
wie 1Reiter (III)?
wie Reithufe 
wiederholen
eine Abteilung berittener Soldaten
Verköstigung der berittenen Soldaten
berittene Soldaten
ein Trockenmaß
Musterung (I) berittener Soldaten

reitern

, v.
I sieben, auslesen, prüfen
II erörtern, untersuchen
Profos (I) eines Reiterregiments

Reiterrecht

, n., Reuterrecht, n.
I Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtssätze für das berittene Militär
II Gericht für berittene Soldaten
III das Recht des Landesherrn, die durch sein Land reisenden Personen auf Verdacht hin zu kontrollieren; hier in einer polemischen Argumentation
IV mit Bezug auf Sachsenspiegel LR. II 68
V Faustrecht
Truppeneinheit berittener Soldaten
Vorgesetzter einer Abteilung berittener Soldaten
Entgelt für berittene Soldaten
I kämpferische Auseinandersetzung zu Pferde
II ein verbotenes Glücksspiel
Abgabe zur Verpflegung der berittenen Soldaten

Reiterzehrung

, f., Reuterzehrung, f.
Verpflegung von Reitern

Reiterzoll

, m., (Reuterzoll), m.
I unrechtmäßig erhobener Zoll
II Wegegebühr für Reiter
III "eine Abgabe für Rüstungsaufwendungen" Lasch-Borchling II 2365