Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Reiter
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Reitendiener
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1Reiter
, m., für die mnl. und mnd. ru(i)ter-Formen: (Reuter), m.I Mann, der im Kriegs- oder Wachdienst oder als Bote reitet
II Söldner, Bewaffneter (später: zu Pferd); Straßenräuber, Wegelagerer
III Münze, auf der urspr. ein Reiter abgebildet war
IV ein (verbotenes) Glücksspiel
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