Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiterbestallung

Reiterbestallung

, f., Reiterbestellung, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Ordnung für das (berittene) Kriegsvolk, in der Musterung, Ausstattung, Entlohnung und anderes geregelt sind
  • weder reuters-bestallung noch artickels-brieffe, darauf reuter und knechte mehren und schweren haͤtten sollen
    1567 Moser,KreisAbsch. I 471
  • unsere und des heil. reichs reuter-bestallung 
    1570 RAbsch. III 322
  • will [man] ... jedem hauptmann einen reisigen knecht in gewonlicher reiterbestallung ... unterhalten
    1595 ZSchwabNeuburg 28 (1901) 211
  • [Verordnung über] kriegs-disciplina undt reuter-bestellung zu dem landt-defension-werck in Preußen
    1623 Händel,Wehrpflicht 13
  • reuter-bestallung, auctoramentum equitum, oder leges copiarum equestrium, ist eigentlich nichts anders, als die verfassung gewisser kriegs-artickel, nach welchen sich vornehmlich die cavallerie oder reuterey zu achten hat
    1742 Zedler 31 Sp. 993
unter Ausschluss der Schreibform(en):