Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiterkriegsleute

Reiterkriegsleute

, pl.

berittene Soldaten
  • da in solchen articln ... etwas vergessen oder ausgelassen wäre, das reutter-khriegsleutten zuhalten zuestünde ... sollen die reutter eben sowohl darzue ... verbunden sein ... als wann es austrückhlich in dieser bestallung vermeldet wäre
    1598 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 138
  • etwas ... das reiterkriegsleüten zu halten zustünde
    1606 ZSteir. 13 (1915) 80