Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reiterspiel

Reiterspiel

, n.


I kämpferische Auseinandersetzung zu Pferde
  • sie ... habend mir fünff artickel schweren müssen. zum ersten das reuterspil nit zu rechenn durch sich selbs oder ander weder mit oder one recht
    vor 1578 Schertlin(Schönhuth) 17
  • das H.v.R. den v.E. daruf im felde zugeruffen, des unwesens oder reuterspiels in der tadt ein anfangk gemacht ..., jeder in hundert taler geltbuße muge genommen werden
    1605 BrandenbSchSt. II 368
II etym. Zuordnung unklar
ein verbotenes Glücksspiel
  • daß das dreher- trieb- thurn- und reitterspiel ... lauter gluͤcksspiele, sohin diese ... scharf verboten sind
    1774 Wagner,Civilbeamte II 201