Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitleute

Reitleute

, pl.
"Berechner, Verrechner, welche den im 'Gedinge' = in der Gewerkenversammlung auf jeden einzelnen Gewerken entfallenden Anteil an der Bergkost (= Ausgaben für den Bergbau) ausrechnen und angeben" Jelinek 585