Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitschein
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Reitpfennig
Reitpferd
Reitpfründe
(Reitpropst)
Reitrat
Reitregister
Reitrest
Reitroß
Reitschaft
Reitschein
, m.
schriftliche Rechnung, Aufstellung über eine zu bezahlende Steuer, Quittung
- die leibsteuer werd ich verweigern ... auch genuegsamen raitschein begeren1664 Foffa 309
- sol ... der ... geweste marktrichter seinen hern maigistrat ... sein gebierente gerichts-raitungen so aller seiner empfang und ausgaben von seiner inengehabten grichtsambt legen und darauf seinen raitschein heraus nemben1688 Steiermark/ÖW. X 217Faksimile (ca. 53 KB)
- einen raithschein abzufassen, sodann solchen samt denen rechnungen ... an die crayshauptmannschaft ... einzusenden1756 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 413Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- zwar wird dem dienstherrn die freyheit, einem dienstbothen einen durch untreue veranlaßten rait- oder casse-rest nachzusehen, nicht benommen, wenn er sich begnuͤget, demselben einen bloßen raitschein, daß er an ihn nichts mehr fordern wolle, auszustellen1788 KropatschekForts. 28 S. 209
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Reitschmied
Reitschwester
Reitspieß
Reitstube
Reittafel
Reittag
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