Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitschmied

Reitschmied

, m.

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nichtzünftischer Hufschmied bei Hof oder Heer
  • reidtschmidt. soll mit der herschafft, sonderlich wann die geule mitgehen und der hoffmarschalck im ansagen lest, mitziehen
    1575 Pommern/Kern,HofO. I 141
  • P.S., reitschmied bei der artiglerei, bittet, daß er wegen der nahrung keine contribution geben möge, weil er keine treibet und mit schd. [seiner churfürstlichen Durchlaucht] stets zu felde gehet
    1660 ProtBrandenbGehR. VI 58
  • herzoglich-mecklenburg-schwerinische rang-ordnung ... 22. wagen-meister, hof-pferde-arzt, und reit-schmid 
    1704 Moser,Hofr. I Beil. 374
  • reut- oder klepper-schmiede 
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 682
  • die reit- und fahn-schmiede sollen fuͤr niemanden, als in dessen besoldung sie stehen, arbeiten
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 515
  • der reitschmid ... ein hufschmid, so fern er bey einem kriegsheere die pferde der reiterey zu beschlagen und zu curiren hat, und welcher am gewöhnlichsten der fahnenschmid genannt wird
    1798 Adelung2 III 1078