Reitungsaufnehmer, m.
Reitungsaufnehmer, m.
Rechnungsprüfer
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wollen wir, daß hinfuͤro denen gerhaben und raittungs-auffnehmern von deß pupillen einkommen ein gewisse belohnung ... zugesprochen werde1669 ÖGerhabO. XXI § 3
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sollen ... die acta der zur richtigkeit gebrachten raitungssachen von denen raitungsaufnehmern verpetschierter bei der raitcammer aufbehalten ... werden1690 OÖsterr./ÖW. XII 479