Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reitungszeit
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Reitungszeit
, f.
Termin der 1Reitung (I)
- zum faal aber ain oder mer holzkhnecht bis zu vollendung der angefangenen arbait nit aushalten sonderen baldt hinach abtretten wollten, wir selben sollen das urlaub ... vom radmaister ... in beysein des khollers welicher zu raitungs zeitten ... beschehen mag, begerrn1586 Koch,SteirErzberg 195
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