Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Relationswerk

Relationswerk

, n.

Verfahren, Usus der Relationen (I) 
  • soll der protonotarius solche ... acta neben denen darzu gehörigen ... protocollis, dem designirten referenten zustellen, dagegen alßbaldt der referent in einem absonderlichen zu diesem relationswerkh [aL.: relationszweck] verfertigten buch ... tag, monath und jahr, in welchem der dieselbe unmangelhafft empfangen, einschreiben
    1654 RHRO.1654 IV § 4