Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Religionsexerzitium

Religionsexerzitium

, n.

wie Religionübung 
  • ob zwar der roͤm. kaͤis. maj. das recht, das religions-exercitium zu reformiren, nicht weniger als andern koͤnigen und fuͤrsten zustehet
    1648 TheatrPacis I 126
  • bedräuung, daß neben ihrem nun von 90 jahren hergebrachten religionsexercitio auch das kath. exercitium mit in ihre kirche eingedrungen
    1649 JbWestfKG. 37 (1936) 139
  • daß das reciprocum bey dem religions-exercitio in dergleichen fall gestattet und ausser der miliz niemand zum haltenden gottesdienst beygezogen ... werden solle
    1747 Moser,StaatsR. 30 S. 267
  • in ansehung der religionsuͤbung ist voͤlkerrechtens, daß einem fremden souverain ein freyes religionsexercitium verstattet werde
    1777 Moser,VölkerR. 141
unter Ausschluss der Schreibform(en):