Religionsgebrauch, m.
Religionsgebrauch, m.
religiöser Ritus, Ausübung der Religion
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sollen die buͤrger bey einander friedlich ... wohnen und dero freyen religions- und ihrer guter gebraͤuche beyderseits uͤben1648 TheatrPacis I 121 Faksimile
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regul ... kraft welcher die juden in allen rechtlichen geschäften, welche in ihre religions-gebräuche und ritual-verfassung einschlagen, nach ihren ritual-gesetzen beurteilet werden1781 Stern,PreußJuden III 2 S. 1387
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wenn einzelne mitglieder durch öffentliche handlungen eine verachtung des gottesdienstes und der religionsgebräuche zu erkennen geben, oder andre in ihrer andacht stöhren: so ist die kirchengesellschaft befugt ... den zutritt in ihre versammlung zu versagen1794 PreußALR. II 11 § 54