Religionsstand, m.
Religionsstand, m.
I
konfessioneller Status
vgl.
Stand (XIX)
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jedoch aber in solchen stifften ... die election oder postulation geschehen, oder falle noch kuͤnfftig auf einen catholischen oder augspurgischen confessions-verwandten, vigore hujus pacti publici bey demjenigen religions-stand, so wol die catholische religion ... kloͤster und religiosen, als auch die augspurgische confession betreffende, allerdings ungeaͤndert gelassen werden1635 RAbsch. III 536 Faksimile
II
Reichsstand, der einer zugelassenen Konfession angehört
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daß eben dieses ferners auch von beyderley religion-staͤnden beobachtet und einem unmittelbaren stande sein recht, welches ihme wegen lands- und oberbotmaͤssigkeit in religions-sachen gebuͤhret, nicht verhindert werden soll1648 TheatrPacis I 122 Faksimile
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da aber etwas zweifelhaftes hin und wieder einfiele, oder aus dem religionsfrieden ... entstuͤnde, soll solches auf reichs-convente, zwischen beyderseits religions-staͤnden ... auf guͤtliche weise verglichen werden1770 HambGSamml. VIII 392 Faksimile
III
Zustand der guten Ordnung in religiösen Angelegenheiten
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daß nicht allerhand dem religion- und policeystand nachtheilige bücher bey ihnen under die preß gelegt werdind1695 BernStR. VI 1 S. 466 Faksimile