Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Religionsveränderung

Religionsveränderung

, f.

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wie Religionänderung 
  • vnangesehen allerlei zeitlichen vervolgung, angst, gefehrlichkeit, schneller christenlicher religionsverenderung 
    1558 BlWürtKG. 9 (1905) 11
  • religionsveränderung giebt [nach der verlobung] nur dem andern theile, nicht aber dem verändernden, ein recht zum rücktritte
    1794 PreußALR. II 1 § 108
  • dergleichen faͤlle [wenn dem beamten dienste und handlungen angemuthet werden, die seinem gewissen oder seiner ueberzeugung ... zuwider laufen] pflegen oft bey gewaltsamen religions- und staats-veraͤnderungen vorzukommen
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 288
  • jedoch sollen die in koͤnigl. civildiensten stehenden personen keine religionsveraͤnderung vornehmen
    1806 Reyscher,Ges. X 162
unter Ausschluss der Schreibform(en):