Religionsveränderung, f.

wie Religionänderung
  • vnangesehen allerlei zeitlichen vervolgung, angst, gefehrlichkeit, schneller christenlicher religionsverenderung
    1558 BlWürtKG. 9 (1905) 11
  • religionsveränderung giebt [nach der verlobung] nur dem andern theile, nicht aber dem verändernden, ein recht zum rücktritte
    1794 PreußALR. II 1 § 108
  • dergleichen faͤlle [wenn dem beamten dienste und handlungen angemuthet werden, die seinem gewissen oder seiner ueberzeugung ... zuwider laufen] pflegen oft bey gewaltsamen religions- und staats-veraͤnderungen vorzukommen
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 288 Faksimile
  • jedoch sollen die in koͤnigl. civildiensten stehenden personen keine religionsveraͤnderung vornehmen
    1806 Reyscher,Ges. X 162 Faksimile