Religionsverordnung, f.
Religionsverordnung, f.
obrigkeitliche Anordnung in Religionssachen
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eine bestaͤndige, immerwaͤhrende, auff den allgemeinen reichs-frieden gegruͤndete, durchgehende religions-verordnung1665 Berg,RefGJülich 233
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daß die persohnen, welche auff diesen schwermereyen betreten werden ... wegen ihres ... vorsatzes zur veraͤnderung ... zufolge irer religions-verordnungen, auffs schaͤrffste angesehen und gestraffet werden sollen1706 SammlLivlLR. II 1581 Faksimile