Religionsverwandte, m., wohl auch f.
Religionsverwandte, m., wohl auch f.
wie Religiongenosse
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damit auch obberuͤhrte beederseits religions-verwandte, so vil mehr in bestaͤndigem frieden ... bey einander sitzen ... moͤgen, so soll die geistliche jurisdiction ... wider der augspurgischen confessions-verwanten ... biß zu endlicher vergleichung der religion nicht exercirt [werden]1555 RAbsch. III 18 Faksimile
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wegen der rathsstellen und oͤffentlichen aemtern seye unter beyderley religions-verwandten gleichheit und ebenmaͤssige zahl1648 TheatrPacis I 105 Faksimile
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sind die aemter und pflegereyen, so die raths-persohnen zu versehen pflegen, beeden religions-verwandten ... verliehen1649 DinkelsbühlPriv. 490 Faksimile
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medicus und stadt-artzt sollen beeder religions-verwandten alterniren1663 Struve,PfälzKHist. 668 Faksimile
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wer [im Heer] in ... schlaͤgerey, und sonsten seine ... religions-verwandten um huͤlffe ruffet, und eine zusammen-rottirung ... dadurch verursachet, soll neben seinem beystand gehencket werden1672 Lünig,CJMilit. 121 Faksimile
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bey gegenwaͤrtigen ohnedem betruͤbten und gefaͤhrlichen conjuncturen zwischen beederseits religions-verwandten1697 RAbsch. IV 180 Faksimile
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daß ... das crays-ausschreib-amt ... von zweyerley religions-verwandten gefuͤhret wird1718 Moser,StaatsR. 27 S. 268 Faksimile
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von denen engeren crays-conventen seynd die particular-convente einer banck, oder etlicher baͤncke, oder einerley religions-verwandten, oder einer haupt-claß, z.e. der geistlichen oder weltlichen, zu unterscheiden1746 Moser,StaatsR. 28 S. 475 Faksimile
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auch muß beeden religions-verwandten [der Miliz] das exercitium ihrer religion ... mittelst ... des ihrer religion zugethanen feld-predigers ... gestattet ... werden1747 Moser,StaatsR. 30 S. 267 Faksimile
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die ordentliche reichs-deputation bestand aus ... mitgliedern aller drei reichs-collegien von beiden religions-verwandten in gleicher zahl1757 RechtVerfMariaTher. 545
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in denen gemischten craysen praͤsentiret jeder religions-theil seine candidaten allein, ohne concurrenz derer anderen religions-verwandten1774 Moser,JustizVerf. II 404 Faksimile
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der roͤmischcatholischen gemeine ... ist gestattet, ihre daselbst verstorbenen religionsverwandte durch ihre eigene glaubensgenossen zur erde zu bestatten1776 BrschwWolfenbPromt. IV 196
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inzwischen pfleget man in protestantischen laͤndern fremde religionsverwandten ... den uͤbrigen mitgliedern des staats gleich zu achten; allein man schliesset sie gewoͤhnlich von der erlangung oͤffentlicher aemter aus1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 264 Faksimile
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die reichsgeneralitaͤt muß aus beiden religionsverwandten bestellet werden1783 Scheidemantel,Repert. II 201 Faksimile
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bloß geduldete religionsverwandte von einer der drey herrschenden religionen im reiche muͤssen in buͤrgerlichen rechten ... den mitbuͤrgern von der landesreligion ganz gleichgehalten ... werden1785 Fischer,KamPolR. I 320 Faksimile
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ueberhaupt müssen sie [geistliche] in lehre und wandel ihren zuhörern mit einem guten beyspiele ... selbst gegen fremde religionsverwandte, vorgehn1794 PreußALR. II 11 § 71
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vicariathofgerichte ... das in form und geschäftskreis ganz den reichshofrath nachahmt, und billig nach vorschrift der geseze mit beiderlei religionsverwandten ... besetst werden sollte1804 Gönner,StaatsR. 158 Faksimile
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alle religionsverwandten sind schuldig, einander fuͤr ihren glauben und religioͤsen cultus achtung zu beweisen1806 Roman,BadKirchR. 8 Faksimile
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nicht katholischen christlichen religions-verwandten gestattet das gesetz, nach ihren religions-begriffen aus erheblichen gruͤnden, die trennung der ehe zu fordern1811 ÖstABGB. § 115 Faksimile (Abschnittsbeginn)