Religionsverordnung, f.

obrigkeitliche Anordnung in Religionssachen
  • eine bestaͤndige, immerwaͤhrende, auff den allgemeinen reichs-frieden gegruͤndete, durchgehende religions-verordnung
    1665 Berg,RefGJülich 233
  • daß die persohnen, welche auff diesen schwermereyen betreten werden ... wegen ihres ... vorsatzes zur veraͤnderung ... zufolge irer religions-verordnungen, auffs schaͤrffste angesehen und gestraffet werden sollen
    1706 SammlLivlLR. II 1581 Faksimile