Religionszwang, m.
Religionszwang, m.
obrigkeitlich verordnete Zugehörigkeit zu einer der christlichen Konfessionen
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dass man ... diese anweisung der scheuerner in ihr vor unerscheidenen jahren angehörige kirch nahers Nassaw wil ansehen als einen religions-zwang1660 AnnNassau 47 (1926) 80
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diese noth- und flieh-hoͤlen haben sich die Waldenser ... etliche mal bevortheilt, wann ihnen ihre hertzogen mit dem religions-zwange scharff zugesetzt1689 Valvasor,Krain I 538 Faksimile
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nach der ... lage e.m. schlesischen lande und bei den religions-zwang der benachbarten provinzen können die hiesigen sogleich einen großen vortheil haben1742 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 434
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gleichwie aber aller religionszwang wider das natürlich recht läuft1757 RechtVerfMariaTher. 278
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religions-zwang. die catholischen sollen sich dessen enthalten1775 BrschwWolfenbPromt. II 541 Faksimile
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wir [koͤnig von Preussen] haben in unserer jnstruction ... zur aufrechterhaltung der einem jeden in unsern ost-preußischen landen zu gestattenden gewissens-freyheit und verbannung alles gehaͤßigen religions-zwangs ... verordnet1775 NCCPruss. V 3, 2 Sp. 45 Faksimile