Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reluierung

Reluierung

, f.

(Wieder-) Einlösung
bdv.: Reluition
  • denen herren graffen von S. die reluirung [verkauften Familiengutes] perpetuirlich vorbehalten seyn ... solle
    1687 CAustr. I 344
  • wir haben uns uͤber den anstand wegen der einigen kloͤstern ... auf ewige widerlosung mit der jurisdiktion, und dem scharwerkgeld uͤberlassenen unterthanen ratione deren einzelen reluirung umstaͤndigen vortrag machen lassen, und bey unserer hoͤchsten stelle ... resolviret, daß jeder dergleichen unterthan fuͤr sich selbst ... reluiret werden moͤge
    1774 KurpfSamml. II 1379
unter Ausschluss der Schreibform(en):