Reluition, f.
Reluition, f.
Aus-, Einlösung (eines Pfandes)
bdv.:
Reluierung
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ob schon per instr. pac. und kayserl. capitulationes die staͤnde des reichs, welche reichs-pfandschafften besitzen, ratione deren reluition gesichert seyn1721 KlugeBeamte IV 360 Faksimile
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mithin die reluitio von alten pfand-schillings-guͤtern, nach dem alten werth, gar unbillig heraus kommet1729 Ludewig,Anzeigen I 39 Faksimile
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reluition das recht sein versetztes pfand wieder einzuloͤsen, die einloͤsung selbst1762 Wiesand 897 Faksimile
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außerordentliche einkünfte sind ... die reluition der lokalschuldigungen der reichsstädteum 1795 StaatsRHeilRömR. 57