Remedierung, f.
Remedierung, f.
Wiederherstellung der guten Ordnung (I) nach einem Mißstand
bdv.:
Remedium (II)
-
remedierung der münzunordnung1622 Regensburg/VjschrSozWG. Beih. 38 S. 107
-
die notturft wegen remedirung deren selbiger orten bishero fürgenohmbener kayserlichen krigsvolckhs durchzuge, einquartirungen, abdanckh- und musterpläze wie auch abhelfung anderen kriegsbeschwerungen [ist] ihrer k[aiserl.] m[ajestät] ... fürgetragen1626 CDSiles. 27 S. 259
-
als ... die klaͤger sich wegen des grossem eindrangs hoͤchst beschweren, so ist ihren gewercks herren [der Leinweber] committiret mit ihrer zuziehung solches dem herrn hauptmann vorzutragen um remedirung anzuhalten1660 Rügenwalde 110 Faksimile
-
zu remedirung der muͤntz-gebrechen die ... ausschreibung eines allgemeinen muͤntz-probations-tags veranlassen1666 RAbsch. IV 42 Faksimile
-
beschwerung erhalten, welche ahn ihre churfürstliche gnaden zu Mainz umb einwend und verfügung obrigkeitlicher remedyrung gelangt1676 RheingauLändlRQ. 109
-
wan ... auf derselben clagbare antung kein remedirung ... beschiecht1679 OÖsterr./ÖW. XII 25
-
als haben wir zu diesem ende fuͤr ein nothwendigkeit erachtet, unsere uͤber die hievor specificirte gravamina schon anno 1661. resolvirte remedirungen numeratim durch dieses offentliche patent zuwiderholen1689 CAustr. I 460 Faksimile
-
so erforderte deren [gebrechen im reich] noͤthige remedirung endlich solche mittel, welche sich in allen nach der irregulairen reichs-form richteten1724 Moser,StaatsR. 26 S. 296 Faksimile