Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Remissoriale

Remissoriale

, n.

Schreiben an ein unteres Gericht zur Zurückverweisung und weiteren Behandlung eines Verfahrens
  • remissorialen, remissorial-schreiben ... heissen die remiß-zettel oder schreiben, darinnen die sache, die durch appellation an den ober-richter gediehen, von demselben wieder an die richter voriger instantz oder an einen andern zur execution, gerichtlichen huͤlffe oder weitern verfahren verwiesen und zuruͤcke gesendet wird
    1742 Zedler 31 Sp. 557
unter Ausschluss der Schreibform(en):