Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): remittieren
Artikel davor:
Remigiustag
remissibel
Remission
Remissionsdekret
Remissionsschein
Remissionsschreiben
Remissoriale
Remissorium
Remißrelation
Remittent
remittieren
, v.
I
im Prozeßrecht: eine Streitsache oder Rechtsfrage an eine andere Instanz zurück- oder weiterleiten
- dat wir dan suliche clage remittieren wolden1448 HeilbronnUB. I 358
- so eyner fürwendet, daß das cammergericht nit sein ordenlich gericht sey, begert sich zu remittiren vor seinen richter1555 RKGO.(Laufs) III 3
- dijcksaecken worden gewesen ende remittiert an dem dijckgreuen3. Viertel 16. Jh. KampenStROntw. 347Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- ist erschinen der hofman und vogt zu E. und begert den muller zu K. ... zu remittiern und ein urtheil daruber ergehen zu lassen1575 WürzbZ. I 2 S. 996Faksimile (ca. 187 KB)
- in peinlichen und malefitz sachen, darüber noch kein rechtlich urtheill gesprochen, soll der so herschauw geruffen und gehn P. oder S. gelieffert worden, wiederum zuruck an seinen hochgerichtsherren remittirt werden1577 Scotti,Trier I 507Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- wurden ... mehrertheils alle scheffen verdechtig unnd argwonig geachtet, unnd derhalben genuchsamb ursach vorbracht, alß dann sollen sie die sache vor uns und unser grafflich hoffgericht, oder gemeine audientzien remittiren unnd weisen, dieselbige hinfurter rechtlich zu hören1579 WittgensteinLR. 82
- die sach ... an das gogerichte ... remittirt und hingewiset1594 Engelke,GogerichtDesum 79Faksimile (ca. 65 KB)
- die oberräthe bitten, daß [ein Verfahren] ... aus der oberrath-stube abe und an das hofgericht remittiret werden mögen1660 ProtBrandenbGehR. VI 161
- daferne ... die umstaende ein weiteres aussehen haetten, soll die sache dem ... amte remittiret werden1698 Seidenberg 182Faksimile (ca. 199 KB)
II
von Einkünften oder Sachen: weiterleiten
- sollen sie [die oberräthe] nichts von unsern liegenden gütern ... veralieniren oder an unsern kammer-intraden ... remittiren1643 ProtBrandenbGehR. I 601
- die acta ... also gleich verschlossen durch einen besonders hierzu angestelten hofcammerdiener remittirt1717 Fellner-Kretschmayr III 211Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
III
im Wechselrecht: (Geld) auf Wechsel geben; übermachen, (den Wechsel) überstellen
vgl.
Remittent,
trassieren
- ein wechsel, so er mir dato zu remittiert [hat]1610 Schirmer,KaufmWB. 159
- remittiren, geld auff wechsel geben1668 Schirmer,KaufmWB. 159
- her-wechsel ist der gegenwerth einer trassierten oder remittirten summe, die durch den bezahler oder empfänger der valuten eines wechsel-briefs revaliret, oder remittiret wirt1742 Siegel,CJCamb. II 311Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wieviel es kostet, geld aus einer stadt in die andere ... zu remittiren1776 Krünitz,Enzykl. VIII 413
- remittiren einen wechsel: geschieht durch den wechselherrn, wenn er den wechsel an den praͤsentanten einschickt1793 LivlBriefst. 51
IV
jn. begnadigen, etwas genehmigen
- niement en remitteert noch en vergheeft de delicten dan de prince alleene1510 Wielant,InstrCrim. 110Volltext - digitalisiert im Rahmen von "Recht uit de Lage Landen"
- de souverains baillius van Vlaendren ... en moghen niet remitteren, want remicteren es princelic1515/16 Wielant,InstrCrim. 280Volltext - digitalisiert im Rahmen von "Recht uit de Lage Landen"
- als ob die von den vasallen begangenen lehns-versäumnisse, wenn solche bey lebzeiten des lehnsherrn nicht geahndet worden, durch dessen ableben für remittirt zu achten wären1799 CSax. I 1314Faksimile - in Google Books