Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): remittieren
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Remigiustag
remissibel
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Remissionsdekret
Remissionsschein
Remissionsschreiben
Remissoriale
Remissorium
Remißrelation
Remittent
remittieren
, v.I im Prozeßrecht: eine Streitsache oder Rechtsfrage an eine andere Instanz zurück- oder weiterleiten
II von Einkünften oder Sachen: weiterleiten
III im Wechselrecht: (Geld) auf Wechsel geben; übermachen, (den Wechsel) überstellen
IV jn. begnadigen, etwas genehmigen