Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Remotion

Remotion

, f.

Amtsenthebung
  • remotion ... wird vornehmlich gesaget, wenn ein geistlicher, oder anderer bedienter, eines groben lasters wegen, vom consistorio, oder anderen oberen, von seinem amte gesetztet wird; wird sonst auch deposition oder die absetzung geheissen
    1742 Zedler 31 Sp. 564
  • kann ein solcher richter, der zu gegruͤndeten beschwerden veranlassungen gegeben ... nach der verschiedenheit der gerichtsbarkeit, entweder mit dem gaͤnzlichen verlust derselben, oder mit der remotion ... bestrafet werden
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1027
  • daß derjenige procurator, welcher ... den bemerkten unterschleif durch leihung seines nahmens unterstützt, das erstemal mit suspension auf unbestimmte zeit, und bey wiederholung des vergehens mit gaͤntzlicher remotion bestrafet ... werden sollen
    1804 Vahlkampf,Miszellen II 388
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