Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rennbaum

Rennbaum

, m., wohl umgedeutet zu Rundbaum, m.
I Schlagbaum, Grenzpfahl; übtr. auch das dadurch abgegrenzte städtische Rechtsgebiet
II Rundholz einer Haspel (I 2) im Bergwerk, das als zentraler Teil der Bergwerkseinrichtung auch benutzt wird, um durch Eid hierauf bestimmte Behauptungen zu beschwören