Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentei
Artikel davor:
Rentamtsverwalter
rentbar
rentbärig
Rentbaumeister
Rentenbediente
Rentbekenner
Rentbrief
Rentbuch
Rentdiener
Rente
Rentei
, f.
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I
wie Rentamt (II)
- das vns [marggraff] die vbermaß des biergeldes ... durch vnsere stedte in vnser rentei geschickt ... werde1572 CCMarch. IV 4 Sp. 36Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- dass wir ime ... auss vnser renttey oder einem andern, gewissen ordt ... zweyhundert thaler besoldunge erlegen1572 SchulenburgUB. II 295
- ihme ... 28 fl. ... aus der fürstl: rentey ... gereicht werden sollen1673 Schmidt,AnsbachMusik 51
- der profeßor philosophiae [erhält] ... 80 fl. auß fürstl. durchl. rentey1692? ArchOFrk. 43 (1963) 147
- daß solarium, so auch sonst aus der königl. rentney jährl. zu erheben gehabt, mir gar entzogen worden1738 Sachs,BerlinMusikg. 252
- müssen sowohl der rentmeister als auch der controlleur nebst dem renteischreiber und kassirer sich alle tage in denen gesetzten stunden ... in der rentei sich finden lassen1738 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 437
- rentey oder an einigen orten renterey, quæstorium1741 Frisch II 111Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die gelder [vom Holzverkauf] monatlich zur rentey abgeliefert werden sollen1743 HalberstProvR. 190Faksimile - in Google Books
II
wohl: einer Rentei (I) zugeordnetes Gebiet (hier: von Domänen)
- bey verpachtung unserer rentheyen in der grafschaft Marck1712 HistBeitrPreuß. II 181Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine schluͤterey oder renthey begreift einen solchen bezirk von dergleichen guͤthern [domainen und cammer-guͤther] in sich1782 HistBeitrPreuß. II 49Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)