Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Renteischreiber

Renteischreiber

, m.

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wie Rentschreiber 
  • rath zu Cüstrin wider den renteischreiber B. in puncto des erhaltenen privilegii fremden bier- und weinschanks
    1664 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 169
  • soll demnach die haupt-steur ... von jeder person entrichtet werden: ... ein hof- oder land-rentmeister 25 [rthlr.] ein renteyschreiber 10 [rthlr.]
    1677 CCMarch. IV 5 Sp. 3
  • müssen sowohl der rentmeister als auch der controlleur nebst dem renteischreiber und kassirer sich alle tage in denen gesetzten stunden ... in der rentei sich finden lassen
    1738 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 437