Renteischreiber, m.
Renteischreiber, m.
wie Rentschreiber
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rath zu Cüstrin wider den renteischreiber B. in puncto des erhaltenen privilegii fremden bier- und weinschanks1664 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 169
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soll demnach die haupt-steur ... von jeder person entrichtet werden: ... ein hof- oder land-rentmeister 25 [rthlr.] ein renteyschreiber 10 [rthlr.]1677 CCMarch. IV 5 Sp. 3 Faksimile
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müssen sowohl der rentmeister als auch der controlleur nebst dem renteischreiber und kassirer sich alle tage in denen gesetzten stunden ... in der rentei sich finden lassen1738 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 437