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Rentkammer

, f., mnl. (hier) m., Rentenkammer, f.
von der Räumlichkeit abgeleitete Bezeichnung einer Institution der Finanzverwaltung
I im städtischen Bereich
II im herrschaftlichen Bereich mit tw. über den Finanzbereich hinausgehenden Aufgaben
III im Heiligen Römischen Reich
Ausgabe, Zahlungsposten einer Rentkammer 
wie Rentereibediente 
Mitglied eines für die Verwaltung des weltlichen Kammerguts zuständigen Rates (in Württemberg, vgl. Bernhardt,ZentralbehWürtt. I 36ff.)
die (hier: landesherrliche) Rentkammer betreffende Angelegenheit
(von einer Rentkammer verwaltetes) Kammergut
Siegel einer Rentkammer 
Verwaltungsstelle einer Rentkammer 
Regelwerk für eine Rentkammer und die in ihr Beschäftigten
hoher Beamter bei einer Rentkammer; nur für Württemberg und Baden-Durlach belegt
Ratskollegium einer Rentkammer 
Sekretär einer Rentkammer 
an die Rentkammer zu entrichtende Abgabe
Amtsraum einer Rentkammer