Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentmeister
Artikel davor:
Rentkammerordnung
Rentkammerrat
Rentkammerratskollegium
Rentkammersekretarius
Rentkammerstube
Rentkanzlei
Rentkiste
rentlich
rentlos
(Renteloskündung)
Rentmeister
, m.I im Bereich der städtischen, auch universitären Verwaltung
II im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich, insb. bei der Verwaltung des Kammerguts (I); nicht immer von I zu unterscheiden, häufig in Aufzählungen der leitenden Amtsträger als Normadressaten