Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentmeister

vorwiegend mit der Verwaltung von Einkünften und Ausgaben, oft aber auch mit jurisdiktionellen Aufgaben betrauter Beamter, häufig in leitender Stellung
I im Bereich der städtischen, auch universitären Verwaltung
II im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich, insb. bei der Verwaltung des Kammerguts (I); nicht immer von I zu unterscheiden, häufig in Aufzählungen der leitenden Amtsträger als Normadressaten