Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentschreiber

Rentschreiber

, m.

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insb. in der Verwaltung und Verzeichnung herrschaftlicher Einkünfte tätiger Amtsträger
  • rentschribir zu Marpurg
    1399 MarburgSalb. 172
  • S.v.B. [hait] ... nach gerichtes rechte C.M., unsers gnedigen heren renthschreiber daselbs zcu M., an unsers gnedigen heren wortt gestalt ... der dann solichen gebrechen von der frebele ... virzcalt hait
    1446 MarburgRQ. I 163
  • [wir] gepieten ... unsern stadthaltern, amptleuten, kelnern, rentmeistern, rentschreibern, schultheißen, vogten, richtern, reten und bevelchhabern ... die ungehorsamen ... zu straffen
    1526 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 37
  • [eine Strafe soll] durch obgemelte unser amtleute, rentmeister, schultheißen, rentschreiber und diener ... unnachleßlich ingebracht werden
    1527 Hessen/QNPrivatR. II 2 S. 4
  • kein garte lant adir wieße so gelt frucht adir anders vns jehrlichs gibt [sol] ... ane vorwissen gedachter vnser schultheissen vnd renthschriebers vorandert werden
    1535 HessSamml. I 456
  • wilche also in torn kommen ... die musten, solten sie wider heraus, zwei firtel weins unsern [des Landgrafen] schultheissen und rentschreiber geben
    1535 MarburgRQ. I 309
  • eyn ider droste offt amptman [ßall] den renteschriver klare register duplicert stellen laten alle der renthe der ampte
    1535 MittLippe 26 (1957) 57
  • unser ambtleut ... auch unser renntschreiber, gerichtschreiber und all annder knecht und diener
    1553 BairFreibf. 227
  • cantzley vnd rentschreiber 
    BairLO. 1553 VI 14 Art. 1
  • wann man holz hauen lest oder verkauft, [soll] an einem ieden ort der rentmeister, rentschreiber oder andre bevelchabere ... ein jegenregister halten
    1553 MarburgRQ. I 400
  • wofern mehrer äcker ... wider zu pau kommen möchten, soll der richter jährlichen einem rentschreiber an aitsstatt anzaigen, damit solche gruntstuck ordenlich ins gruntbuech einverleibt ... werden mögen
    Ende 16. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 26
  • [der Richter soll das Jahrmarkts-] stantgelt alßdann uns [grave] oder unserm rentschreiber gegen schein uberantworten
    1602 ÖW. XI 352
  • des schultheißen und rentschreibers ... zu erwarten, ire vergleichung in schrifften zu faßen und mit ihren siegeln zu bekräfftigen
    1602 Wendunm. II 172
  • dess renntschreibers raittungen
    1603 JbNatÖk. 164 (1952) 279
  • [die Gemeinde soll ihre contributiones von lantanschlag] dem rentschreiber auf [Stift] Clossterneuburg unverzüglich liffern
    1608 NÖsterr./ÖW. VIII 584
  • das sie sich mit dem rantschreiber [wegen der lantsanlagen] vergleichen
    1611 NÖsterr./ÖW. VIII 585
  • die wüert sein ainem hoffrichter oder räntschreiber von ieden außgeschenkten vaß wein ain recht- und pfentkändl wein zu geben schuldig; darentgegen ist ain hoffrichter oder räntschreiber auf beruefen in nothsachen beistant zu thuen verpunden
    1625 NÖsterr./ÖW. IX 844
  • der einwohner zu Loßdorf gemeind-ruge. ehrenvester und mannhafter ambtsgebittender herr rentschreiber! nachdem es von alters hero gebrauchig gewesen, dass unser ... herrschaft jährlichen ... einen rechtstag allhier halten läßet ... als bitten wir sambtlich, eur ehrvesten geruhen solches [rugen etc.] anstatt unserer ... herrschaft unbeschwer anzuhören
    1703 Schlesinger,Weist. II 313
  • daß der emtor von diesem closter haynaischen rentschreiber hintergangen worden
    1769 Cramer,Neb. 92 S. 52
  • daß ... das amt ... durch die rentmeister ... bey geringern aemtern ... hingegen ... durch die zugegebene rentschreiber, oder andere vorgesetzte obere foͤrmlich eingeantwortet ... werde
    1774 Wagner,Civilbeamte I 3
  • die obrigkeiten sollen dem landrentmeister und rentschreibern ... wider diejenigen, so sich in entrichtung der schatz- und landrenterey-gefaͤlle saͤumig ... bezeigen, huͤlfliche handbietung leisten
    1776 BrschwWolfenbPromt. II 565
  • an die fuͤrstl. rentschreiber in allen vier districten ... abgelassene ... offene verordnung
    1785 BrschwWolfenbPromt. V 37
unter Ausschluss der Schreibform(en):