Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rentschreiber
Artikel davor:
Rentmeisterskur
(Rentmeisterschaft)
Rentner
Rentpachter
Rentpachtgeber
Rentpfründschaffner
Rentrechnung
Renteregister
Rentsache
Renteschatzung
Rentschreiber
, m.
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insb. in der Verwaltung und Verzeichnung herrschaftlicher Einkünfte tätiger Amtsträger
- rentschribir zu Marpurg1399 MarburgSalb. 172
- S.v.B. [hait] ... nach gerichtes rechte C.M., unsers gnedigen heren renthschreiber daselbs zcu M., an unsers gnedigen heren wortt gestalt ... der dann solichen gebrechen von der frebele ... virzcalt hait1446 MarburgRQ. I 163Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [wir] gepieten ... unsern stadthaltern, amptleuten, kelnern, rentmeistern, rentschreibern, schultheißen, vogten, richtern, reten und bevelchhabern ... die ungehorsamen ... zu straffen1526 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 37Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [eine Strafe soll] durch obgemelte unser amtleute, rentmeister, schultheißen, rentschreiber und diener ... unnachleßlich ingebracht werden1527 Hessen/QNPrivatR. II 2 S. 4
- kein garte lant adir wieße so gelt frucht adir anders vns jehrlichs gibt [sol] ... ane vorwissen gedachter vnser schultheissen vnd renthschriebers vorandert werden1535 HessSamml. I 456Faksimile (ca. 309 KB)
- wilche also in torn kommen ... die musten, solten sie wider heraus, zwei firtel weins unsern [des Landgrafen] schultheissen und rentschreiber geben1535 MarburgRQ. I 309Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- eyn ider droste offt amptman [ßall] den renteschriver klare register duplicert stellen laten alle der renthe der ampte1535 MittLippe 26 (1957) 57
- unser ambtleut ... auch unser renntschreiber, gerichtschreiber und all annder knecht und diener1553 BairFreibf. 227Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- cantzley vnd rentschreiberBairLO. 1553 VI 14 Art. 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wann man holz hauen lest oder verkauft, [soll] an einem ieden ort der rentmeister, rentschreiber oder andre bevelchabere ... ein jegenregister halten1553 MarburgRQ. I 400Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wofern mehrer äcker ... wider zu pau kommen möchten, soll der richter jährlichen einem rentschreiber an aitsstatt anzaigen, damit solche gruntstuck ordenlich ins gruntbuech einverleibt ... werden mögenEnde 16. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 26Faksimile (ca. 47 KB)
- [der Richter soll das Jahrmarkts-] stantgelt alßdann uns [grave] oder unserm rentschreiber gegen schein uberantworten1602 ÖW. XI 352Faksimile (ca. 52 KB)
- des schultheißen und rentschreibers ... zu erwarten, ire vergleichung in schrifften zu faßen und mit ihren siegeln zu bekräfftigen1602 Wendunm. II 172
- dess renntschreibers raittungen1603 JbNatÖk. 164 (1952) 279
- [die Gemeinde soll ihre contributiones von lantanschlag] dem rentschreiber auf [Stift] Clossterneuburg unverzüglich liffern1608 NÖsterr./ÖW. VIII 584Faksimile (ca. 43 KB)
- das sie sich mit dem rantschreiber [wegen der lantsanlagen] vergleichen1611 NÖsterr./ÖW. VIII 585Faksimile (ca. 41 KB)
- die wüert sein ainem hoffrichter oder räntschreiber von ieden außgeschenkten vaß wein ain recht- und pfentkändl wein zu geben schuldig; darentgegen ist ain hoffrichter oder räntschreiber auf beruefen in nothsachen beistant zu thuen verpunden1625 NÖsterr./ÖW. IX 844Faksimile (ca. 39 KB)
- der einwohner zu Loßdorf gemeind-ruge. ehrenvester und mannhafter ambtsgebittender herr rentschreiber! nachdem es von alters hero gebrauchig gewesen, dass unser ... herrschaft jährlichen ... einen rechtstag allhier halten läßet ... als bitten wir sambtlich, eur ehrvesten geruhen solches [rugen etc.] anstatt unserer ... herrschaft unbeschwer anzuhören1703 Schlesinger,Weist. II 313
- daß der emtor von diesem closter haynaischen rentschreiber hintergangen worden1769 Cramer,Neb. 92 S. 52
- daß ... das amt ... durch die rentmeister ... bey geringern aemtern ... hingegen ... durch die zugegebene rentschreiber, oder andere vorgesetzte obere foͤrmlich eingeantwortet ... werde1774 Wagner,Civilbeamte I 3Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die obrigkeiten sollen dem landrentmeister und rentschreibern ... wider diejenigen, so sich in entrichtung der schatz- und landrenterey-gefaͤlle saͤumig ... bezeigen, huͤlfliche handbietung leisten1776 BrschwWolfenbPromt. II 565Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- an die fuͤrstl. rentschreiber in allen vier districten ... abgelassene ... offene verordnung1785 BrschwWolfenbPromt. V 37