Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Renuntiant
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(Renteversetz)
Rentverwalter
Rentwein
Rentenzeichen
Rentzettel
Rentzins
Renuntiant
, m.
j., der einen Verzicht erklärt
- ist es auch in recht klaͤrlich versehen, das ein verzig auch künfftigs erbfals vnnd auch dergleichen geding kraͤfftig ... wan in dem selbigen verzig etwas dem verzeicher oder renuntianten gegeben wird, als ein zugifft oder heimsteur1574 Frey,Pract. 668Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ist selbige [verzichtleistung] zum vortheil gewisser personen geschehen, so koͤnnen die renuncianten sich ihres rechts bedienen, so bald iene personen verstorben sind1762 Wiesand 1149Faksimile - in Google Books