Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reparierung

Reparierung

, f.

wie Reparatur 
  • vnd ... hiebevor ahn einem vnd anderm orth in kirchen- vnd pfarr-gebaͤuden und reparirung derselben etwas an den vnkosten ... aus den gotteskasten, theils per conniventiam ... ist passiret worden
    1653 HessSamml. II 168
  • zu reparirung dasigen pfarrhaus ihren theil contribuiren
    1687 Würzburg/ArchKathKR. 95 (1915) 448
  • bebauung und reparirung der regal-kirchen und hoͤfe
    1691 SammlLivlLR. II 1237
  • auffschlags-nachlassung denen drey marckten S., P. und G., wegen reparirung der weeg
    1704 CAustr. I 135
  • die eingepfarrten im filial duͤrffen zu reparirung der hauptkirche nichts beytragen
    1709 Titius,GeistlR. 545
  • wegen des weins, ostien, weinrauch und wachs wie auch wegen reparirung der kirchenzierathen sol dem römisch katholischen pastoren aus capituls-renten von dem ambtsfreilein sechs reichstaler gut gethan werden
    1717 Reyscher,Ges. X 446
unter Ausschluss der Schreibform(en):