Retardat, n.
Retardat, n.
ausstehende (Rest-) Schuld, Zahlungsrückstand; fällige Abgabe
bergmannspr.
Rechtsstatus, den Grubenrechte (Kux) erhalten, wenn der Gewerke (II) mit der Zahlung seiner Abgaben (Zubußen) im Rückstand, aber die Zahlungsfrist, nach der er sein Recht verliert, noch nicht abgelaufen ist; nach Fristablauf verliert der Gewerke seine Anteile (Beleg 1799)
Zeitraum des Retardats (II 1)
wie Retardattag
im Gerichtsverfahren: Unkosten, die dem obsiegenden Prozeßbeteiligten dadurch entstanden sind, daß der Gegner den Prozeß mutwillig verzögert hat