retorquieren, v.

zu lat. retorquere zurückwenden; auch mit Metathese des -r-
erwidern, mit Gleichem vergelten
  • retorquerende over sulcks alle de handelingen der selver tot haren particuliere laste
    1587 GrPlacB. I 42
  • [als er] mein person uf ein neus ... zu diffamieren ... understanden, habe ich ime ... per publicum notarium et testes ein retorsion ... insinuieren und alle wider mich ausgestossene injurien in sein aigen ehrenschändig herz und buosen retroqieren ... lassen
    1604 WürtLTA.² II 401
  • retorquiren heist in denen rechten ... die ausgestossenen injurien oder schmaͤh-worte einem wieder an den hals werffen
    1742 Zedler 31 Sp. 847 Faksimile
  • unsre gerichte sind keineswegs befugt, auswärtige ihnen unbillig erscheinende rechte, wenn sie schon gegen unsre unterthanen ausgeübet worden, gegen die fremde aus solchem auswärtigen gebiete zu retorquiren
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 1 § 33