Retter, m.
Retter, m.
Person, die etwas rettet (II)
-
[es] wird die straff gelindert ... da einer im wehrenden streit einen andern, als den retter, oder aber sonsten einen, der ihme an seiner nothwoͤhr verhinderlich waͤre, entleibte1656 NÖLGO. 1656(CAustr.) 63 § 12 Faksimile