Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Richtbrauch

Richtbrauch

, m.

Anwendung, Praktizierung des Rechts
vgl. Recht (I)
  • nachdem hiebeuor bei dem sachssenspiegel ... auch der richtsteig vber landt vnd lehenrecht gedruckt, welches ... nicht vil zu ytziger zeit in vbung vnd offtmals ... denyenigen so des richtbrauchs vnerfaren, die zeit vnd vleis mit lesen darüber vorgeblich hinbracht
    1535 RichtstLR. 72