Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riedatzung

Riedatzung

, f.

Nutzung des Riedes (I) zur Viehweide
  • uf zinstag, den 29. tag juni ... hat ... ein gmeind zu R. begärt unser almeinden riet atzig ... zu verschriben
    1604 GasterLsch. 328
  • mithin auch noch an die kilchgnoßen begehrt worden, daß sie in der riedatzung die beysäß fürderhin vor den frembden und mit billichem riedtgeldt betrachten wolten
    1698 UnterwaldenRQ. 147