Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Riedhof

Riedhof

, m.

Hof, der außerhalb eines Dorfes auf dem Ried (I) liegt
  • so öffnen wir mer, das wir all die recht haben gegen den riedhöfen, als dann andere gemainden gegen iren ried- oder ainedhöfen haben
    16. Jh. (Hs.) Tirol/ÖW. III 37