Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ringbürger

Ringbürger

, m.

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in ungarischen Städten am Ring (X) wohnender Bürger mit Privilegien im Weinverkauf
bdv.: Ringherr
  • weil dann auch ... diese unordnung zwischen denen ringburgern eingerissen, dasz der reiche den armen unterdrucket
    1689 MHungJurHist. IV 2 S. 571
  • soll kainer von denen herrn ringburgern vor Martini einen jungen weinn für sich selbst ... auszuleidgeben sich unterstehen
    1693 MHungJurHist. IV 2 S. 581
  • es werden aber die herrn ringbürger verbunden seyn ... anzumelden, welchen wein sie zum verhandeln einführen werden
    1718 MHungJurHist. IV 2 S. 638
  • ring-buͤrger, welche in den ungarischen staͤdten einige freyheiten vor andern haben, als deren haͤuser am markt, da sie das privilegium wein zu schenken haben
    1741 Frisch II 120