Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ringbürger
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, m.
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in ungarischen Städten am Ring (X) wohnender Bürger mit Privilegien im Weinverkauf
bdv.:
Ringherr
- weil dann auch ... diese unordnung zwischen denen ringburgern eingerissen, dasz der reiche den armen unterdrucket1689 MHungJurHist. IV 2 S. 571Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- soll kainer von denen herrn ringburgern vor Martini einen jungen weinn für sich selbst ... auszuleidgeben sich unterstehen1693 MHungJurHist. IV 2 S. 581Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- es werden aber die herrn ringbürger verbunden seyn ... anzumelden, welchen wein sie zum verhandeln einführen werden1718 MHungJurHist. IV 2 S. 638Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- ring-buͤrger, welche in den ungarischen staͤdten einige freyheiten vor andern haben, als deren haͤuser am markt, da sie das privilegium wein zu schenken haben1741 Frisch II 120Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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